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Warum gibt es das Bundes-Teilhabe-Gesetz?

2006 gab es eine große Versammlung.

Es waren viele Politiker dabei.
 

Die Politiker kamen aus verschiedenen Ländern.

Die Versammlung der Länder heißt United Nations.

Das ist Englisch und heißt Vereinte Nationen.

Kurz UN.

 

Auch ein Politiker aus Deutschland war dabei.

Bei der Versammlung gab es eine Abstimmung.

Die Politiker hatten die gleiche Meinung.

Menschen mit Behinderung sollen mehr Teilhabe

und Selbst-Ständigkeit haben.
 

Deshalb gibt es seit 2008 die UN Behinderten-Rechts-Konvention.

Kurz UN-BRK.

In der UN-BRK steht,

dass Menschen mit Behinderung ein Recht

auf Gleich-Berechtigung haben.

Menschengruppe, die sich einig ist

Für Menschen mit Behinderung darf es

keine Hindernisse geben.

Zum Beispiel sollen mehr Rampen

für Rollstuhl-Fahrer gebaut werden.

In Deutschland wurde deshalb das

Bundes-Teilhabe-Gesetz geschrieben.

Kurz BTHG.

Ein Mensch im Rollstuhl, der über eine Rampe auf eine Glastür zufährt

Was sind die Ziele vom Bundes-Teilhabe-Gesetz?

Menschen mit Behinderung sollen so leben können,

wie Menschen ohne Behinderung.

Es soll keine Hindernisse geben.

Menschen mit Behinderung sollen die Hilfe bekommen,

die sie brauchen.


Der Mensch steht im Mittel-Punkt.

Das BTHG hat noch mehr Ziele.

Ein Mann schiebt eine Frau im Rollstuhl und sie unterhalten sich.

Was ändert sich in der Eingliederungs-Hilfe durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz?

In Deutschland gibt es viele Gesetze.

Einige Gesetze stehen in den Sozial-Gesetz-Büchern.

In den Sozial-Gesetz-Büchern steht alles für Menschen,

die Geld vom Staat bekommen.

Das heißt: Sozial-Hilfe.

 

Wenn ein Mensch mit Behinderung Geld bekommt heißt das:

Eingliederungs-Hilfe.

Die Eingliederungs-Hilfe gehört zur Sozial-Hilfe.

Das ändert sich ab 2020.

Gesetzbuch

Die Eingliederungs-Hilfe steht dann in einem eigenen Gesetz.

Das Gesetz bleibt aber ein Teil von den Sozial-Gesetz-Büchern.

Im BTHG steht: der Mensch steht im Mittel-Punkt.

Alle Lebens-Bereiche werden ganz genau angeschaut.

Und dann wird gemeinsam entschieden,

welche Unterstützung der Mensch braucht.

Zwei Menschen, die zusammenhalten

Die größten Veränderungen in der Eingliederungs-Hilfe:

  • Leistungen werden voneinander getrennt.

Es gibt dann die Leistungen zur Teilhabe.

Und die Leistungen zum Lebens-Unterhalt und Wohnen.

Dadurch bekommt jeder Mensch die Unterstützung,

die er auch wirklich braucht.

Und der Mensch wird dabei unterstützt mehr selbst zu bestimmen.
 

  • Wenn man Eingliederungs-Hilfe bekommt,

kann man jetzt mehr Geld sparen.

Und man bekommt mehr von seinem Arbeits-Lohn ausgezahlt.
 

  • Es gibt keinen Hilfe-Plan mehr.

Das heißt nun Teilhabe- und Gesamt-Plan-Verfahren.

Dort darf man mehr mitbestimmen.
 

  • Es gibt mehr Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung

Arbeit zu bekommen.
 

  • Es gibt neue Verträge zwischen den Einrichtungen

und dem Leistungs-Träger.

Durch die neuen Verträge kann besser geschaut werden,

ob die Hilfe die ein Mensch bekommt auch gut ist.

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