Weitere Informationen
Diese Zweckbindungsdauer beträgt bei der Förderung von Bau- oder Erwerbsmaßnahmen in der Regel 50 Jahre - bei Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) seit 2011 nur noch 25 Jahre. Bei Zuwendungen für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie für Altenpflegeeinrichtungen beträgt die Dauer der Zweckbindung zehn Jahre und bei der Förderung von Einrichtungsgegenständen für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) fünf Jahre. Die jeweilige Zweckbindungsdauer kann den entsprechenden Zuwendungsbescheiden entnommen werden. Weitere an der Gesamtfinanzierung der Maßnahme beteiligte Zuwendungsgeber können in ihren Bewilligungsbescheiden abweichende Zweckbindungszeiten vorgeben.
Nachfolgende Sachverhalte sind, sofern diese vor Ablauf der jeweiligen Zweckbindungsdauer des Zuwendungsbescheides eintreten sollten bzw. beabsichtigt sind, dem Sachbereich Projektförderung im Vorfeld anzuzeigen. Sie bedürfen in der Regel der Zustimmung und sind nach den entsprechenden förderrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln:
- Rechtsträger- und/oder Betriebsträgerwechsel
- Platzzahlabbau/Flächenreduzierung
- Verlegung einer Einrichtung
- Schließung einer Einrichtung
- Änderung des geförderten Zuwendungszwecks (Umwidmung)
- Grundbuchangelegenheiten wie Löschungs-/Teillöschungsbewilligungen, Pfandfreigaben, Vor- oder Gleichrangeinräumungen, Revalutierung von Grundschulden
- Prüfung von lt. Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung vorzunehmenden Reinvestitionen bei teilstationären Einrichtungen der Altenpflege (Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
- Insolvenzen
Rechtsträgerwechsel, Betriebsträgerwechsel
- Vorgaben des LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe zum Trägerwechsel bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe (pdf-Datei 61 KB)
- Vorgaben des LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe zum Trägerwechsel bei Einrichtungen des SGB XI (pdf-Datei 61 KB)
- Erklärung zum Rechtsträgerwechsel (Word-Datei ausfüllbar 27 KB)
- Erklärung zum Rechtsträger- und Betriebsträgerwechsel (Word-Datei ausfüllbar 29 KB)
- Erklärung zum Betriebsträgerwechsel (Word-Datei ausfüllbar 30 KB)
Weitere Links
- Ansprechpersonen
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS)
- Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
- Aktion Mensch e.V.
- Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI)
- Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit (BA)