Fortschreibung mit BEI_NRW in PerSEH
Auf dieser Seite informiert der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) über die Fortschreibung von wohnbezogenen Leistungen der Eingliederungshilfe mit BEI_NRW in PerSEH. Die Informationen richten sich in erster Linie an Leistungserbringer.
Das Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen (BEI_NRW) wird im Rahmen der Erstbedarfsermittlung und Fortschreibung von Leistungen für Assistenz in eigener Häuslichkeit („Betreutes Wohnen“) und Leistungen in besonderen Wohnformen verwendet. Es wird durch den LWL im Datenverarbeitungsverfahren PerSEH bereitgestellt und gemeinsam vom LWL und Leistungserbringern genutzt.
Der LWL dokumentiert im BEI_NRW die Bedarfsermittlung bei Antragstellung (Vorgang: Neufall). Nach dem im Gesamtplan festgelegten Überprüfungszeitraum wird die Leistung beendet oder es erfolgt eine Überprüfung und Fortschreibung. An der Wirkungskontrolle und Fortschreibung wohnbezogener Leistungen arbeiten die Leistungserbringer kooperativ mit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungserbringer führen Fortschreibungsgespräche mit den Leistungsberechtigten und dokumentieren dies in PerSEH (Vorgang: Fortschreibung). Im digitalen Austausch zwischen LWL und Leistungserbringer wird die Fortschreibung durch den LWL geprüft. Der LWL entscheidet über die Fortschreibung des Gesamtplans.
Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW
Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW wird im Rahmen des Gesamtplanverfahrens bei der Erstbedarfsermittlung und Fortschreibung in Nordrhein-Westfalen genutzt.
Mit dem BEI_NRW können individuelle Teilhabebedarfe unabhängig von der Art und dem Grad der Behinderung eines Menschen beschrieben werden. Die Bedarfsermittlung mit dem BEI_NRW orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Im Mittelpunkt steht die leistungsberechtigte Person mit ihren Wünschen und Zielen.
Das BEI_NRW wurde gemeinsam von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) entwickelt. Im Laufe der Einführung des BEI_NRW hat sich gezeigt, dass die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und strukturellen Vorgaben der beiden Landschaftsverbände ein jeweils angepasstes Vorgehen erforderlich machen. Um diesen unterschiedlichen Prozessen gerecht zu werden, wurde das BEI_NRW für den Bereich Soziale Teilhabe für Erwachsene im Gebiet des LWL in Teilbereichen angepasst.
Bedarfsermittlung als Basis der Gesamtplanung
Das BEI_NRW setzt die rechtlichen und fachlichen Vorgaben zum Gesamtplanverfahren entsprechend Teil 2, Kapitel 7, SGB 9 um. Die Gesamtplanung setzt mit der Antragstellung nach § 108 SGB IX ein und durchläuft mehrere Phasen beginnend mit einer Beratung und der Erstbedarfsermittlung. In die Phase der Leistungsfeststellung fällt die Aufstellung des Gesamtplans und die Leistungsbewilligung. An der Wirkungskontrolle und Fortschreibung wohnbezogener Leistungen arbeiten die Leistungserbringer kooperativ mit.
Ablauf der Fortschreibung
Der LWL als Träger der Eingliederungshilfe ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig die Wirkung der bewilligten Leistungen zu überprüfen. Im Rahmen der Überprüfung und Fortschreibung arbeiten leistungsberichtigte Person, Leistungserbringer und LWL kooperativ zusammen.
Zur Vorbereitung der Fortschreibung kann die leistungsberechtigte Person selbständig oder mit Assistenz die Formulare „Persönliche Sicht“ und „Rückblick“ ausfüllen. Der Leistungserbringer führt mit der leistungsberechtigten Person ein Fortschreibungsgespräch und dokumentiert dieses in PerSEH. Hierfür steht ihm ein Zugang zu PerSEH zur Verfügung.
Im Fortschreibungsgespräch werden der vergangene und der kommende Zeitraum thematisiert. Die leistungsberechtigte Person bewertet im Rückblick, ob sie die Ziele, die sie für die Soziale Teilhabe gewünscht und vereinbart hat, erreichen konnte und wie zufrieden sie aktuell mit ihrer Teilhabesituation ist. Auf dieser Basis wird der aktuelle Bedarf besprochen und der kommende Zeitraum geplant. Nachdem der Leistungserbringer die für die Wirkungskontrolle und Fortschreibung erforderlichen Angaben im Vorgang Fortschreibung in PerSEH erfasst hat, schickt er diesen zur weiteren Bearbeitung an den LWL. Der LWL prüft die Plausibilität und entscheidet über das weitere Vorgehen.
Weitere Informationen zu Aufgaben und Bearbeitungsschritten der verschiedenen Rollen (leistungsberechtigte Person, Leistungserbringer und LWL)
Download und Link
An der Fortschreibung wohnbezogener Leistungen arbeiten Leistungserbringer kooperativ mit. In diesem Ablaufdiagramm werden die Aufgaben und Bearbeitungsschritte der verschiedenen Rollen im Rahmen der Überprüfung des Gesamtplans dargestellt.
Download
Das Handbuch thematisiert Wegweiser im Rahmen von Bedarfsermittlungsgesprächen, definiert Rollen und Aufgaben der verschiedenen Akteur:innen und beschreibt das Vorgehen im Neufall und in der Fortschreibung.
So läuft die Erstbedarfsermittlung ab
Der Erklärfilm beschreibt den Ablauf bei einem Antrag auf wohnbezogene Leistungen für antragstellende Personen. Statt eines Sozialhilfegrundantrags wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe benötigt.
So läuft die Fortschreibung ab
Der Erklärfilm beschreibt den Ablauf bei einer Fortschreibung für Leistungsberechtigte.
Organisatorisches zur Fortschreibung
Fortschreibung nach Erstbedarfsermittlung ohne BEI_NRW
Leistungserbringer, die einen Zugang zu PerSEH haben, nutzen für alle Fortschreibungen das BEI_NRW in PerSEH, d.h. auch für diejenigen, bei denen die Erstbedarfsermittlung noch nicht mit dem BEI_NRW erfolgt ist. Hierzu stehen den Anwender:innen automatisiert die Stammdaten der leistungsberechtigten Person zur Verfügung, so dass sie einen entsprechenden Vorgang anlegen können.
Die Nutzung des Bogens „Rückblick“ für Fortschreibungen, bei denen keine Erstbedarfsermittlung mit BEI_NRW erfolgt ist, wird im BEI_NRW Anwender:innenhandbuch beschrieben. Anleitungen zum Übertrag aus früheren Berichtswesen (Standardverfahren, Teilhabe2015) finden Sie im Folgenden verlinkt.
Ausdruck, Unterschrift und Versand
Zum Abschluss des gemeinsamen Fortschreibungsgesprächs erhält die leistungsberechtige Person einen Ausdruck von der zuständigen Person des Leistungserbringers.
Das dokumentierte Fortschreibungsgespräch wird online über PerSEH an den LWL versandt. Weitere Unterlagen müssen nur auf Anforderung eingereicht werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Bescheiderstellung im Rahmen der Fortschreibung
Das BEI_NRW ist ein Bedarfsermittlungsinstrument, das im Rahmen der Fortschreibung genutzt wird. Das Verwaltungshandeln des LWL (z.B. in Bezug auf Gesamtplan, Bescheid) ist hiervon nicht betroffen.
Änderung des Bedarfs im aktuellen Überprüfungszeitraum
Das BEI_NRW ist seitens der Leistungserbringer zur Fortschreibung zum Ende des Überprüfungszeitraums zu nutzen. Änderungen im laufenden Überprüfungszeitraum werden aktuell nicht im BEI_NRW bearbeitet. Sie sind dem LWL wie bisher schriftlich per Brief, Fax oder Mail mit den entsprechenden Unterlagen zuzusenden.
Fortschreibung bei „unbefristeten Bewilligungen“
Bei bisher "unbefristeten Bewilligungen" erfolgt eine Fortschreibung nach Anforderung durch den LWL.
Fortschreibung ohne Zugang zu BEI_NRW in PerSEH
Für die weitere Bewilligung von Leistungen ist das folgende Verfahren bis zur Einführung der Fortschreibung mit dem BEI_NRW durch die Leistungserbringer verbindlich zu nutzen. Das Verfahren orientiert sich am BEI_NRW in PerSEH und beinhaltet im Berichtswesen folgende Dokumente:
Persönliche Sicht
Die leistungsberechtigte Person teilt dem LWL ihre „Persönliche Sicht“ mit. Das Formular kann am PC ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt oder auch nach Ausdruck handschriftlich ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Formular: Persönliche Sicht (PDF)
- Formular: Persönliche Sicht in Leichter Sprache (PDF)
- Online-Formular: Persönliche Sicht online im LWL-Serviceportal ausfüllen (Link)
- Ausfüllhilfen zum Formular Persönliche Sicht (PDF)
- Ausfüllhilfen zum Formular Persönliche Sicht online lesen (Link)
Stellungnahme zur Fortschreibung
Der Leistungserbringer erstellt vor dem Ablauf des Überprüfungszeitraums gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person eine Stellungnahme zur Fortschreibung. Leistungserbringer und leistungsberechtigten Person erarbeiten zunächst eine Stellungnahme zum auslaufenden Überprüfungszeitraum und zur aktuellen Lebenssituation und treffen eine Einschätzung zum Verlauf der Hilfe, zur Zielerreichung und zur aktuellen Lebenssituation. Auf dieser Basis erarbeiten sie eine Ziel- und Leistungsplanung für den zukünftigen Zeitraum.
- Formular: Stellungnahme Fortschreibung (PDF)
- Ausfüllhilfen für die Stellungnahme zur Fortschreibung (PDF)
- Übersicht Kapitel der ICF Aktivitäten und Teilhabe (PDF)
Dieses Verfahren ersetzt das bisherige Berichtswesen. Eine standardmäßige Zusendung von weiteren Unterlagen durch den Leistungserbringer ist nicht erforderlich. Dieses Verfahren gilt bis zur Einführung der Fortschreibung mit dem BEI_NRW in PerSEH durch Leistungserbringer.
Fortschreibung in Leistungsträgerschaft des LWL außerhalb von Westfalen Lippe
Bei leistungsberechtigten Personen, die dauerhaft außerhalb des LWL-Gebietes leben und bei denen der LWL Kostenträger ist, findet das Verfahren des Ortes des tatsächlichen Aufenthalts Anwendung.
Auch für Leistungsberechtigte, die im LVR Gebiet leben und bei denen der LWL Kostenträger ist, ist die Art der Fortschreibung mit dem LVR abzustimmen. Bitte schicken Sie die entsprechenden Unterlagen der Ansprechperson, die für Ihren Klienten/ Ihre Klientin zuständig ist.
BEI_NRW Testversion
Der LWL kann den Zugriff auf das BEI_NRW in PerSEH ausschließlich den Leistungserbringern in Westfalen-Lippe zur Fortschreibung des Gesamtplans zur Verfügung stellen. Anwender:innen haben ausschließlich Zugriff auf Daten der ihnen zugeordneten leistungsberechtigten Personen, mit denen sie das gemeinsame Fortschreibungsgespräch führen und dieses in PerSEH dokumentieren.
Zum Einarbeiten und Kennenlernen des BEI_NRW in PerSEH, zur Vorbereitung auf die Anwendung des BEI_NRW und des gemeinsamen Fortschreibungsgesprächs werden Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt.
Web-Anwendungen für die Fortschreibung: PerSEH und LWL-Bena
Leistungserbringer benötigen für ihre Mitwirkung an der digitalen Fortschreibung zwei Web-Anwendungen: PerSEH und LWL-Bena. Diese werden durch den LWL nach einmaliger Registrierung zur Verfügung gestellt.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Leistungserbringer personalisierte Zugangsdaten für die Web-Anwendung LWL-Benutzeradministration (LWL-Bena). Zugriff auf diese Web-Anwendung bekommen ausschließlich die von den Leistungserbringern benannten einrichtungsinternen Administratorinnen und Administratoren. Sie können mit diesem Programm selbstständig Benutzerinnen und Benutzer für die zweite Anwendung, das Datenverarbeitungsverfahren „Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe“ (PerSEH), anlegen. In PerSEH können die zuvor angelegten Benutzerinnen und Benutzer den Vorgang Fortschreibung bearbeiten.
Benutzer verwalten mit LWL-Bena
Der LWL stellt den Leistungserbringern einen Zugang zur Administration zur Verfügung: LWL-Bena. Mit LWL-Bena legen die Administrator:innen der Leistungserbringer Mitarbeiter:innen als Benutzer:innen für PerSEH an und verwalten sie selbstständig.
Fortschreibung bearbeiten mit PerSEH
Leistungserbringer nutzen zur Dokumentation des Fortschreibungsgesprächs das Datenverarbeitungsverfahren PerSEH. Die Zugangsdaten für PerSEH erhalten die Benutzer:innen von den Administrator:innen der Leistungserbringer.
Kontakt
Fachliche Fragen
Bei fachlichen Fragen zum Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW in PerSEH wenden Sie sich bitte an die angegebene E-Mail-Adresse.
Registrierung
Bei Fragen zur Registrierung und technischen Umstellung auf das Verfahren PerSEH schreiben Sie bitte an die angegebene E-Mail-Adresse.
Technische Probleme
Bei technischen Problemen mit den Verfahren PerSEH und LWL-Bena können Sie sich an den User Help Desk (UHD) wenden.
Tel: 0251 591-1880