LWL-Förderprojekt Housing First
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) fördert den Neubau, Erwerb und die Vermietung von Wohnraum an Menschen in Wohnungslosigkeit.
Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Nordrhein-Westfalen ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt wird es stetig schwieriger, wohnungslosen Menschen eine Wohnung zu vermitteln. Dabei bedeutet die eigene Wohnung für viele Menschen weit mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben.
Hier setzt das LWL-Förderprojekt Housing First an. Private Investor:innen, Träger der Freien Wohlfahrtspflege und Mitgliedskörperschaften können unterschiedliche Zuwendungen für Neubau, Erwerb und Vermietung von Wohnraum beantragen.
Die LWL-Sozialstiftung fördert das Projekt anteilig.
Die Idee hinter Housing First
Housing First verfolgt den Ansatz, Wohnungslosigkeit unmittelbar zu beenden, indem betroffenen Menschen eine eigene Wohnung angeboten wird - mit "richtigem" Mietvertrag und ohne Vorbedingungen.
Die Mieter:innen bekommen vor ihrem Einzug und in der Wohnung Hilfe angeboten. Diese richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Menschen. Die Idee von Housing First ist, dass ein sicheres Zuhause eine aktive Auseinandersetzung und Bewältigung der besonderen Lebenslagen ermöglicht. Ziel ist die langfristige Wohnstabilität zu sichern und die Lebenssituation des Menschen zu verbessern.
Empirische Erkenntnisse aus Deutschland, Europa und Nordamerika zeigen, dass der Housing First-Ansatz erfolgreich ist und Wohnungslosigkeit nachhaltig beendet wird. Housing First ergänzt die bestehenden Hilfeangebot der Wohnungslosenhilfe.
Infos zu Mieter:innen
Für die Auswahl von künftigen Mieter:innen gibt es im Rahmen des Housing First-Ansatzes und gemäß der Förderrichtlinien einige Voraussetzungen. Zunächst muss die Person ein Jahr oder in den letzten drei Jahren vier Mal von Wohnungslosigkeit betroffen gewesen sein. Das trifft zum Beispiel zu, wenn jemand auf der Straße, bei Freunden und Bekannten, in Notunterkünften oder Gartenlauben übernachtet hat.
Außerdem muss die Person besondere soziale Schwierigkeiten gemäß § 67 SGB XII erleben. Diese Schwierigkeiten zeichnen sich durch die Wohnungslosigkeit, Gewalterfahrungen im Lebensumfeld, kein gesichertes Einkommen, finanzielle Probleme oder fehlende soziale Kontakte aus.
Der Personenkreis ist sehr unterschiedlich. Von Wohnungslosigkeit sind Erwachsene, Frauen, Männer und Familien betroffen. Sie leben meist bei Freunden und Bekannten, in kommunalen Notunterkünften oder in anderen Unterkünften. Nur selten schlafen sie sichtbar auf der Straße. Manche sind krank, andere haben eine Arbeit oder gehen zur Schule. Gemeinsam haben sie aber, dass sie nur schwer eine eigene Wohnung finden. Das liegt manchmal an Schulden, oft an einer fehlenden Adresse und fehlenden, bezahlbaren Wohnungen.
Letztlich muss der Landschaftsverband Westfalen-Lippe sachlich zuständig sein und die Person nicht am Ende des Durchlaufs des klassischen Hilfesystems stehen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vermittlung von passenden Mieter:innen.
Die acht Prinzipien von Housing First:
Das Projekt im Überblick
Projekt:
Housing First
Fördervolumen:
6 Mio. Euro
Träger:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Laufzeit:
2022-2027
Förderregion:
Westfalen-Lippe
Konditionen:
Bindefrist von 10 Jahren
Max. 4 Wohneinheiten pro Wohnhaus
Empfängerinnen und Empfänger:
Private Investor:innen, Träger der Freien Wohlfahrtspflege und Mitgliedskörperschaften
Mieterinnen und Mieter:
Personen in Wohnungslosigkeit und mit komplexem Hilfebedarf
Fördermöglichkeiten
Träger der Freien Wohlfahrtspflege, private Investor:innen und Mitgliedskörperschaften können unterschiedliche Zuwendungen für Neubau, Erwerb und Vermietung von Wohnraum beim LWL beantragen. Voraussetzung für die Zuwendung ist die direkte Vermietung des Wohnraums mit regulärem Mietvertrag an eine Person in Wohnungslosigkeit und mit komplexem Hilfebedarf.
Neubau oder Erwerb
Der Neubau oder Erwerb kann mit einer Zuwendung von 40 %, bis zu 40.000 €, der Kosten gefördert werden.
Diese Förderung ist für private Investor:innen und Träger der Freien Wohlfahrtspflege möglich.
Sanierung
Haben Sie sanierungsbedürftigen Wohnraum im Bestand, können Sie 30 %, bis zu 30.000 €, der Sanierungskosten als Zuwendung erhalten.
Diese Förderung ist möglich für private Investor:innen, Träger der Freien Wohlfahrtspflege und Mitgliedskörperschaften.
Prämie
Erhalten Sie 5.000 € für die Bereitstellung von Wohnraum.
Diese Förderung ist möglich für private Investor:innen.
Risikoabdeckung
Bei Mietausfällen oder Leerstand erhalten Sie anteilig Zuwendungen, um den Ausfall abzudecken.
Diese Förderung ist möglich für private Investor:innen und Träger der Freien Wohlfahrtspflege.
Instandsetzung
Bei erheblichen Schäden, die durch Mieter:innen entstanden sind, erhalten Sie bis zu sechs Monatskaltmieten für die Instandsetzung.
Diese Förderung ist möglich für private Investor:innen und Träger der Freien Wohlfahrtspflege.
Pauschale Hilfeleistung vor Einzug
Im Rahmen des Einzugs in eine Housing First-Wohnung können bis zu zehn Fachleistungsstunden pauschal beantragt werden.
Diese Förderung ist möglich für Träger der Freien Wohlfahrtspflege mit einer Vereinbarung zur Erbringung ambulanter Leistungen.
Infos für Privatinvestor:innen
Für Sie kommen die Förderungen für Neubau bzw. Erwerb, Sanierungskosten oder Prämie sowie Risikopauschale und Instandsetzungskosten in Betracht.
Die Vermietung und Änderungen im Mietverhältnis sind mit dem LWL abzustimmen.
Beratung
Gerne beraten wir Sie vor und während des Umsetzungsprozesses. Zudem beraten und unterstützen wir Sie gerne bei der Vermittlung von künftigen Mieter:innen.
Infos für Träger der Freien Wohlfahrtspflege
Für Sie kommen die Förderungen für Neubau bzw. Erwerb oder Sanierungskosten sowie Risikopauschale und Instandsetzungskosten in Betracht. Außerdem können Sie die pauschalen Fachleistungsstunden vor Einzug erbringen. Eine Koppelung von Miet- und Betreuungsverträgen sind ausgeschlossen.
Sie können sich für das Housing First-Projekt mit anderen Trägern zusammenschließen, es muss aber ein Hauptantragssteller benannt werden.
Die Vermietung und Änderungen im Mietverhältnis sind mit dem LWL abzustimmen.
Beratung
Gerne beraten wir Sie in der Planung und Umsetzung des Projektes.
Infos für Mitgliedskörperschaften
Mitgliedskörperschaften können die Zuwendungen für Sanierungskosten von Bestandwohnungen zur Wiederherstellung der Bewohnbarkeit beantragen.
Die Vermietung und Änderungen im Mietverhältnis sind mit dem LWL abzustimmen.
Beratung
Gerne beraten wir Sie vor und während des Umsetzungsprozesses.
Häufig gestellte Fragen
Wie erfolgreich ist Housing First? Was mache ich bei Problemen in der Vermietung? Wie kann der Einzug gut klappen? Diese und weitere Fragen beantworten wir auf unserer FAQ-Seite.
Online-Anträge
Sie können Förderungen für Housing First online im LWL-Serviceportal beantragen.