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Wohnen in besonderen Wohnformen

In Westfalen-Lippe besteht ein umfassendes, wohnortnahes und auf die unterschiedlichen Behinderungsarten spezialisiertes Angebot an besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.

Insgesamt werden in Westfalen-Lippe ungefähr 22.000 Wohnmöglichkeiten in besonderen Wohnformen angeboten. Zudem existieren in Westfalen-Lippe vielfältige Angebote der Kurzzeitversorgung für Menschen mit Behinderungen, um pflegenden und betreuenden Angehörigen Entlastungsmöglichkeiten zu schaffen.

Leistungserbringer sind häufig Wohlfahrtsverbände, aber auch private und kommunale Träger, mit denen das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe Vereinbarungen über die zu erbringende Leistung und die Vergütungen abschließt.

 

Wie kann man Leistungen zum Wohnen in einer besonderen Wohnform beantragen?

Um Leistungen aus dem Bereich der Wohnassistenz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Für mehr Informationen zur Antragstellung klicken Sie hier.

 

Wo kann man sich zu den Leistungen und zur Antragstellung beraten lassen?

Wissen Sie nicht genau, welche Leistungen Sie benötigen? Oder brauchen Sie vielleicht Hilfe bei der Antragstellung? Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen. Klicken Sie hier, um eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu finden. Sie können sich auch an die Betreuungsgruppe für Ihren Wohnort wenden. Die Betreuungsgruppen sortiert nach Regionen finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Ansprechpersonen

Regionalplanung

Haben Sie Fragen zu den Leistungen des LWL im Bereich Wohnen? Oder möchten Sie Ihre Wohnsituation verändern? Dann wenden Sie sich am besten an den Regionalplaner oder die Regionalplanerin in der Region, in der Sie leben.

Eine Liste der Ansprechpersonen finden Sie hier

Illustration eines Smartphones und einer E-Mail