Leistungen zur Mobilität
Leistungen zur Mobilität erhalten Menschen mit Behinderungen, die wegen der Art und Schwere der Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können.
Leistungen zur Mobilität umfassen Leistungen zur Inanspruchnahme eines Beförderungsdienstes und Leistungen für ein Kraftfahrzeug (Kfz).
Leistungen zur Inanspruchnahme eines Beförderungsdienstes
Für Leistungen zur Inanspruchnahme eines Beförderungsdienstes sind die Kreise und kreisfreien Städte im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zuständig. Einen Antrag auf diese Leistung können Sie daher direkt bei Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt stellen.
Leistungen für ein Kfz
Unter diesen Voraussetzungen können Menschen mit Behinderungen Leistungen für ein Kfz erhalten:
- Sie sind aufgrund Ihrer Behinderung wesentlich am gleichberechtigten Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt. Dazu ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung allein nicht ausreichend. Ihre wesentliche Teilhabeeinschränkung muss tatsächlich vorliegen.
- Sie sind zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ständig auf die Nutzung eines Kfz angewiesen. Das heißt ohne ein Kfz können Sie überhaupt nicht am Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Fahrten zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind beispielsweise Fahrten zu Gottesdiensten, Ehrenämtern, Freunden, Vereinen bei aktiver Mitgliedschaft und zu Freizeitaktivitäten (wie Kino, Zoo und so weiter). Keine Fahrten zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind z. B. Fahrten zu Ärzten und Therapeuten oder Einkaufsfahrten.
- Die Inanspruchnahme eines Beförderungsdienstes ist nicht zumutbar oder wirtschaftlich.
- Sie können das Kfz selbst führen oder es ist gewährleistet, dass ein Dritter das Kfz für Sie führt.
Leistungen für den Kauf eines Kfz
Der LWL kann für den Kauf eines neuen oder eines gebrauchten Kfz einen Zuschuss zahlen. Das Kfz kann auch leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Leistungen für erforderliche Zusatzausstattung oder Umbauten
Welche Zusatzausstattung oder Umbauten ein Mensch mit Behinderungen benötigt, hängt von der Art der Behinderung ab. Unter Zusatzausstattungen und Umbauten fallen zum Beispiel Handgas und Handbremse für Menschen mit Behinderungen, die ihre Füße nicht benutzen können und Standheizung für Menschen die wegen körperlicher Behinderungen vereiste Scheiben nicht von Hand enteisen können.
Leistungen zur Instandhaltung
Zu den Leistungen zur Instandhaltung eines Kfz gehören zum Beispiel Reparaturkosten.
Laufende Kosten für den Betrieb des Kfz
Laufende Kosten sind zum Beispiel Benzinkosten, die Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Steuern. Menschen mit Behinderungen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ (hilflos), „Bl“ (blind) oder „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) haben, können sich von der Kfz-Steuer befreien lassen. Dann bezahlt der LWL die Kfz-Steuer nicht.
Leistungen zur Erlangung der Fahrerlaubnis
Diese Leistungen können die Kosten
- der Fahrstunden,
- einer Überprüfung der Fahrtauglichkeit sowie
- einer behinderungsbedingten Untersuchung, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in einen bereits vorhandenen Führerschein
umfassen.
Antrag stellen
Um Leistungen für ein Kfz zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe für volljährige Menschen stellen sowie den Antrag auf Leistungen für ein Kfz dazu einreichen.
Downloadbereich
Die Antragsformulare stehen zum Download zur Verfügung. Die Formulare sind nicht barrierefrei. Unsere barrierefreien Online-Formulare finden Sie im LWL-Serviceportal.