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Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen sollen, mögliche Einschränkungen auszugleichen.

Die meisten Hilfsmittel bezahlt nicht der LWL

Die meisten Hilfsmittel, die ausgefallene oder beeinträchtigte Körperfunktionen wiederherstellen, verbessern oder ersetzen, wie zum Beispiel Rollstühle und Hörgeräte, bezahlt die Krankenkasse. Erleichtert das Hilfsmittel die Pflege eines Menschen mit Behinderungen, bezahlt in der Regel die Pflegekasse das Hilfsmittel.

Hilfsmittel zur gleichberechtigen Teilhabe

Hilfsmittel, die nicht von der Krankenkasse oder Pflegekasse finanziert werden, kann der LWL bezahlen, wenn das Hilfsmittel dem Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht oder erleichtert. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bedeutet, dem Menschen mit Behinderungen eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung im eigenen Wohnraum und im Sozialraum zu ermöglichen, damit er genauso leben kann, wie ein Menschen ohne Behinderungen. 

Welcher Träger ist der richtige?

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Kostenübernahme für das Hilfsmittel bei der Krankenkasse, der Pflegekasse oder beim LWL beantragen müssen, können Sie Ihren Antrag bei dem Ihrer Meinung nach richtigen Träger einreichen. Der Träger prüft dann, ob er zuständig ist. Wenn er nicht zuständig ist, muss er den Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten. Sie werden über eine Weiterleitung informiert. 

Wird das Hilfsmittel für den Schulbesuch oder für ein Studium an einer Hochschule oder für eine schulische Berufsausbildung benötigt, handelt es sich um eine Leistung zur Teilhabe an Bildung.

Wird der benötigte Gegenstand fest mit dem Wohnraum verbunden und kann bei einem Umzug nicht ohne Weiteres mitgenommen werden (zum Beispiel ein Treppenlift oder eine behindertengerechte Dusche), handelt es sich um eine Leistung für Wohnraum .

Wie kann man ein Hilfsmittel beantragen?

Um ein Hilfsmittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Für mehr Informationen zur Antragstellung klicken Sie hier.

 

Ansprechpersonen

Bekommen Sie bereits Leistungen vom LWL? Dann wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson, die auch auf den Briefen genannt ist, die Sie vom LWL erhalten.
 

Bekommen Sie noch keine Leistungen vom LWL? Dann wenden Sie sich bitte an die Betreuungsgruppe in Ihrer Region. Hier finden Sie eine Liste der Ansprechpersonen beim LWL.