Leistungen für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen
Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Der LWL zahlt diesen Ausgleich, wenn die Person in Westfalen-Lippe wohnt.
Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen
Man bekommt Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen, wenn
- man über 16 Jahre alt ist
- und die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur nicht mehr als 1/20 (5 %) beträgt
Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten 77,00 Euro im Monat.
Leistungen für blinde Menschen
Man bekommt Leistungen für blinde Menschen, wenn
- das Augenlicht vollständig erloschen ist
- oder die Sehschärfe auf beiden Augen mit bestmöglicher Korrektur auf 1/50 (2 %) herabgesetzt ist
- oder eine beidseitige Zerstörung der Sehzentren vorliegt (sogenannte Rindenblindheit)
- Aber auch Personen mit massiven Gesichtsfeldeinschränkungen, die das Sehvermögen erheblich beeinträchtigen, können einen Leistungsanspruch haben.
Höhe des Blindengeldes (Stand Juli 2024)
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 440,90 Euro
- vom 18. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres: 880,28 Euro
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres: 473,00 Euro
Hinweise für blinde Menschen über 60 Jahre
Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Differenzbetrag von 407,28 Euro als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Wenn Sie die zusätzliche Blindenhilfe beziehen möchten, können Sie sich wegen der Antragstellung und Fragen zur Einkommens- und Vermögensprüfung auch an das örtliche Sozialamt wenden. Zur Antragsstellung wird der Sozialhilfegrundantrag verwendet.
Hinweise bei Heimaufenthalt
Bei blinden Menschen, die in einer stationären oder ähnlichen Einrichtung leben, muss das Blindengeld gekürzt werden, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise aus öffentlich-rechtlichen Mitteln übernommen werden. Das Blindengeld wird dann um diesen Betrag gekürzt, jedoch maximal um die Hälfte.
Hinweise bei häuslicher Pflege
Erhalten volljährige blinde Menschen Leistungen bei häuslicher, teilstationärer Pflege und Kurzzeitpflege der Pflegekassen, der privaten Pflegeversicherungen oder nach beamtenrechtlichen Vorschriften, wird das Blindengeld um monatlich
- 179,28 Euro (Pflegegrad 2) oder
- 166,17 Euro (Pflegegrade 3 bis 5)
gekürzt.
Diese Anrechnungsregelung hat der Gesetzgeber getroffen, weil der durch die Blindheit bedingte Mehraufwand teilweise bereits durch die Pflege- und Betreuungsleistungen abgedeckt wird.
Antrag stellen
Um Blindengeld oder finanzielle Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Blindengeld oder Leistungen für hochgradig sehbehinderte Menschen werden unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird die betreffende Leistung rückwirkend ab Antragseingang gewährt.
Unterlagen
Mit dem Antrag auf Blindengeld / Leistung für hochgradig sehbehinderte Menschen muss eine augenärztliche Bescheinigung eingereicht werden. Möchten Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, Sie gegenüber dem LWL zu vertreten, benötigen wir eine Vollmachtserklärung. Falls die Leistung nicht auf Ihr Konto, sondern auf ein anderes Konto überwiesen werden soll, benötigen wir eine Kontoerklärung.
Sie können die erforderlichen Unterlagen mit dem Online-Antrag einreichen. Die Dokumente finden Sie am Ende dieser Seite.
Ansprechpersonen und Kontakt
Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen des Antrages oder haben eine Frage zu den Leistungen? Suchen Sie bitte den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens und kontaktieren die Ansprechperson.
Terminvereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Für Menschen aus dem Rheinland ist der LVR zuständig.
Downloadbereich
Das Antragsformular und weitere Unterlagen für die Antragstellung stehen zum Download zur Verfügung. Die Dokumente sind nicht barrierefrei. Unsere barrierefreien Online-Formulare finden Sie im LWL-Serviceportal.