Hilfen und Leistungen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu, welche Leistungen und Hilfen Menschen mit Behinderungen vom LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe erhalten können.
Leistungen im Bereich Wohnassistenz
Der LWL ist überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe und damit zuständig für Fachleistungen, die Menschen mit Behinderung im Wohnen benötigen.
Im Rahmen notwendiger Wohnassistenz erhalten Menschen mit Behinderung eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung, um in ihrer eigenen Wohnung, in einer frei gewählten Wohngemeinschaft oder in einer besonderen Wohnform leben zu können.
Wohnen im eigenen Zuhause
Der LWL hat das Ziel, dass möglichst viele Menschen mit Behinderung in ihrem eigenen Zuhause leben können. Das nennt man Ambulant Betreutes Wohnen. Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das mehr Mitbestimmung, mehr Freiheit, mehr Lebensqualität.
Wohnen in Gastfamilien
Menschen mit Behinderungen können auch als Gast in einer Familie leben, die sie bei einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung unterstützt.
Wohnen in besonderen Wohnformen
In Westfalen-Lippe besteht ein umfassendes, wohnortnahes und auf die unterschiedlichen Behinderungsarten spezialisiertes Angebot an besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.
Weitere Leistungen und Hilfen
Wohnraum
Leistungen für Wohnraum sind Geräte oder bauliche Maßnahmen, die den Alltag erleichtern. Im Gegensatz zu anderen Hilfsmitteln sind sie fest installiert und können bei einem Umzug nicht mitgenommen werden.
Mobilität
Leistungen zur Mobilität erhalten Menschen mit Behinderungen, die wegen der Art und Schwere der Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen sollen, mögliche Einschränkungen auszugleichen.
Praktische Kenntnisse und Fähigkeiten
Es werden meist gruppenweise Fähigkeiten trainiert, um den Alltag bewältigen zu können (z. B. Kochen, Orientierung). Dazu gehören auch die dauerhafte Gestaltung des Tages außerhalb des Wohnraumes und das Erlernen etwa der Punktschrift für blinde Menschen.
Teilhabe an Bildung
Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden erbracht, um Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Bildungsangeboten zu ermöglichen, wie ihn Menschen ohne Behinderungen haben.
Förderung der Verständigung
Leistungen zur Förderung der Verständigung werden erbracht, um Menschen mit Hör- und/oder Sprachbehinderungen bei besonderen Anlässen den Kontakt mit anderen Menschen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Persönliches Budget
Mit dem Persönlichen Budget bestimmen Sie selbst, welche Hilfen Sie benötigen. Sie wählen selber die Menschen oder Dienste aus, die Ihnen helfen. Sie übernehmen die Verantwortung und schließen Verträge - Sie können Ihr Leben selbst gestalten.
Blindengeld
Blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderung haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG).
Gehörlosengeld
Gehörlose Menschen haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG).
Soziale Schwierigkeiten
Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Problemen verbunden sind, haben Anspruch auf Hilfen vom LWL, wenn sie diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können.
Tagesstätten
Die Tagesstätte ist ein niedrigschwelliges tagesstrukturierendes Angebot für Erwachsene mit einer psychischen Behinderung.
Elternassistenz
Ziel der Elternassistenz ist, Eltern mit Behinderungen gemeinsam mit ihren Kindern eine möglichst selbstbestimmte und eigenständige Bewältigung des Alltags zu ermöglichen.